Wohnraum ist vor allem in Städten knapp. Um schneller neuen Wohnraum zu schaffen, hat die Bundesregierung 2025 das Baugesetzbuch geändert. Der neue Paragraph ermöglicht es, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und unter bestimmten Voraussetzungen schnelleres Baurecht für neue Wohnungen zu schaffen.

Baustelle in der Innenstadt (Bild: HGSchwinn)
In der Sitzung des Klimabeirats am 26. Februar diskutierten die Beiratsmitglieder, wie dieser Bauturbo in Dortmund angewendet werden soll. Unsere ausführliche Stellungnahme ist hier zu finden: .
Wie soll der Bauturbo in Dortmund eingesetzt werden?
Die Stadtverwaltung möchte den Bauturbo vor allem für kleinere und mittlere Projekte nutzen. Dazu zählen Nachverdichtungen und zusätzliche Wohnungen im Bestand. Große Neubaugebiete sollen weiterhin über klassische Bebauungsplanverfahren laufen. Dieser Ansatz wird vom Klimabündnis Dortmund grundsätzlich unterstützt.
Kernpunkte unserer Stellungnahme
Vorrang für Bestandsnutzung
Bezahlbarer Wohnraum soll vorrangig im Bestand entstehen: durch Revitalisierung von Leerstand, die Umnutzung von Büros, Schulen oder Einzelhandel, Umbau und veränderte Wohnungszuschnitte, Dachausbau sowie energetische Sanierung.
Strenge Bedingungen für Neubau
Neubauten sollen überwiegend sozial geförderte Wohnungen sein. Sie sollen nur auf bereits versiegelten und erschlossenen Flächen entstehen – etwa auf Parkplätzen, eingeschossigen Ladenflächen oder in Baulücken. Dabei fordern wir ein Durchgrünungskonzept, die Einhaltung der Dortmunder Energie- und Baustandards sowie des Handlungsprogramms Klima Luft 2030. Kommunale Flächen, Erbbaurecht und das Vorkaufsrecht der Stadt sollen gezielt genutzt werden.
Schutz des Freiraums
Freiräume, Grünflächen und Gewässer sind für Wohnbebauung tabu. Eingriffe in den Freiraum sollen nur dann erfolgen, wenn es um zwingende städtische Aufgaben geht, zum Beispiel Infrastruktur, Feuerwehr oder umweltverträgliche Mobilität.