Das deutsche Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2019 ist in Teilen nicht mit den Grundrechten vereinbar. Es fehlten ausreichende Vorgaben für die Minderung der Emissionen ab dem Jahr 2031, teilte das Bundesverfassungsgericht mit. Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützerinnen und Klimaschützer waren damit zum Teil erfolgreich. Der Gesetzgeber muss nun nachbessern.
Die „Tagesschau“ berichtet weiter:
Die Richter erklärten, es dürfe nicht einer Generation zugestanden werden, „unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde“.
Künftig könnten selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas … Weiterlesen
Hiermit laden wir herzlich zum April Plenum. Dieses findet wieder als Videokonferenz statt (Einladungs-Link, siehe unten). Wir wollen pünktlich um 18 Uhr starten. Eine Vertretung für die Moderation wird noch gesucht, gerne melden. Auch ProtokollantInnen sind sehr gefragt .
Was haben systematische Steuervermeidung durch sämtliche DAX-Konzerne, Josef Ackermanns Geburtstagsfeier im Kanzlerinnenamt oder die Legalität von Hochfrequenzhandel und Schattenbanken mit „sozialer Marktwirtschaft“ noch zu tun?
Die Bürger*innenkonferenz zum Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 dient dazu, die Stadtgesellschaft über den aktuellen Stand des Handlungsprogramms zu informieren, Rückmeldungen zu Entwürfen der Maßnahmen-Steckbriefe einzuholen sowie die weitere Vorgehensweise bis zur Verabschiedung des Handlungsprogramms zu klären. Das Konzept ist so ausgelegt, dass Sie frei entscheiden können, ob Sie an der gesamten Veranstaltung oder nur an bestimmten Diskussionsrunden teilnehmen. Die Veranstaltung wird live aus dem Museum für Kunst- und Kulturgeschichte gestreamt. Sie können Fragen, Hinweise und Anmerkungen zu den Maßnahmen-Vorschlägen vorab oder live per Mail an 